Stirbt ein Mensch zu Hause, muss als erstes der Arzt verständigt werden. Dieser stellt den Leichenschauschein aus, der für die Ausstellung der
Sterbeurkunden benötigt wird. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wann wir den/die Verstorbene abholen sollen. Nehmen Sie sich Zeit für Ihren Abschied,
wir müssen nicht sofort kommen. Die anschließende Beratung kann bei Ihnen Zuhause oder in unseren Räumlichkeiten in der Ritterstraße 25 stattfinden.
Der Vorteil bei uns liegt darin, dass wir einen Ausstellungsraum haben, wo sich die eine große Auswahl an Särgen und Urnen befindet. Wir können für Sie
den Termin der Bestattung mit der Gemeinde in die Wege leiten, die notwendigen Formulare und Anträge ausfüllen, die Absprache mit dem Pfarrer treffen,
eitungsanzeigen schalten, Trauerkarten sofort drucken, den Blumenschmuck und die Dekoration besprechen. Wir haben eigene Kühlmöglichkeiten und einen eigenen
Verabschiedungsraum, wo Sie am Sarg des/der Verstorbenen Abschied nehmen können. Gerne können Sie eigene Kleidung bereit legen.
Findet der Trauerfall in einem Krankenhaus statt, wird das Ausstellen des Leichenschauscheins vom Arzt vor Ort vorgenommen. Die Abholzeiten der/des Verstorbenen
finden in der Regel wochentags statt, da entsprechende Kühlmöglichkeiten in der Einrichtung vorhanden sind.
Folgende Unterlagen sollten Sie zwecks Ausstellung der Sterbeurkunden für uns zur Hand haben:
- gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Bei Ledigen die Geburtsurkunde im Original
- Bei Verheirateten das Stammbuch bzw. die Heiratsurkunde im Original oder der Familienbuchauszug
- Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners im Original
- Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraft oder der Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk